Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale im Sinne der ImmoWertV können sein:

  1. Von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge (Underrent / Overrent)
  2. Leerstände
  3. Unterhaltungsrückstände, Baumängel und Bauschäden

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale dürfen erst am Ende des Ertragswertverfahrens nach der Berechnung des vorläufigen Ertragswerts berücksichtigt werden. Sie sind in dem vorläufigen Ertragswert nicht enthalten. Der vorläufige Ertragswert ist somit eine Fiktion. Es ist nicht der Wert des real vorhandenen Objekts.

Also, man bewertet zunächst nicht das, was tatsächlich vorhanden ist, sondern das, was ein Käufer gerne hätte:

  • ein „normal“ instandgehaltenes Objekt
  • ohne Baumängel und Bauschäden
  • mit marktüblichen Mieteinnahmen

Bei einem modernisierungsbedürftigen Gebäude werden deshalb die Mieten für den modernisierten Zustand angesetzt und nicht die Mieten für den modernisierungsbedürftigen Zustand. Es wird somit zunächst von der Fiktion des modernisierten Gebäudes ausgegangen. Der Übergang von der Fiktion zur Realität wird erst am Ende des Verfahrens vollzogen, indem die Modernisierungskosten wertmindernd abgezogen werden

Beispiel Leerstand
Leerstände können erhebliche Auswirkungen auf den Ertragswert haben. Aus diesem Grund müssen Leerstandszeiten in der Ertragswertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale entsprechend berücksichtigt werden. Die voraussichtlichen Leerstandszeiten müssen überschlägig geschätzt werden.

Bei einer guten Nachfrage werden die Leerstandszeiten entsprechend kurz sein. In schlechten konjunkturellen Phasen können die Leerstände allerdings erhebliche Ausmaße annehmen. Dies gilt vor allem für strukturschwache Regionen, in denen teilweise über lange Zeiträume keine Nachfrage zu verzeichnen ist.

Der Leerstand hat einen weiteren erheblichen Nachteil für den Vermieter: Er muss die Betriebskosten der leer stehenden Mieteinheiten selbst tragen. Dieser Nachteil im Vergleich zur Vollvermietung muss ebenfalls wertmindernd berücksichtigt werden.

I.O.S. Immobilien Objekte Service UG
Marco Ziemann

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